Mit diesem Crashkurs bekommst Du in nur 1,5 Stunden einen schnellen und zugleich fundierten Überblick über die Grundzüge des deutschen Handelsrechts unter examens- und praxisrelevanten Gesichtspunkten. Außerdem bekommst Du ein kursbegleitendes Skript (9 Seiten) mit weiteren Informationen zum Download im PDF-Format und Du kannst Dein erlerntes Wissen im Abschlussquiz unter Beweis stellen.
Lass uns keine Zeit verlieren und direkt loslegen!
Wir besprechen gemeinsam alles, was Du zum Handelsrecht wissen musst:
A. Kaufleute, §§1 ff. HGB
Ist-Kaufmann (Betreiber eines Handelsgewerbes), §1 HGB
Kann-Kaufmann (Kleingewerbe, Urproduktion), §2 f. HGB
Fiktiv-Kaufmann, §5 HGB (Rechtsscheinhaftung)
Form-Kaufmann (Handelsgesellschaften), §6 HGB
Schein-Kaufmann (Rechtsscheinhaftung)
Handelsvertreter, §§ 84 ff. HGB
Handelsmakler, §§93 ff. HGB
Kommissionär, §§383 ff. HGB
B. Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, §§ 48 ff. HGB
C. Handelsregister und Publizitätswirkung, § 15 HGB
Funktion
Negative Publizitätswirkung (abstrakter Vertrauensschutz), §15 IHGB
Positive Publizitätswirkung (Rosinentheoriedes BGH), §15 IIIHGB
D. Firmenbegriff und Prinzipien, §§ 17 ff. HGB
Rechtliche Anforderungen an den Firmennamen
Firmenprinzipien/Firmengrundsätze (Wahrheit, Klarheit, Beständigkeit, Öffentlichkeit, Einheit, Ausschließlichkeit)
E. Unternehmenskauf /Nachfolge und Haftung, §§ 25 ff. HGB
Haftung des alten Inhabers, §26 HGB
Haftung des neuen Inhabers, §25 HGB
F. Sonderregeln für Handelsgeschäfte
Gewährleistungsrechte, § 377 HGB
Schweigen im Rechtsverkehr (Schweigen auf Anträge, §362 HGB und kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
Gutglaubensvorschriften, §§366 f. HGB
Zurückbehaltungsrecht, §§369 ff. HGB
Bürgschaft, §§349 ff. HGB
Relatives Fixgeschäft, §376 IHGB
Bitte beachte: der Kurs wurde speziell für angehende Juristinnen und Juristen zur Vorbereitung auf das 1. bzw. 2. Staatsexamen in Deutschland konzipiert, um einen schnellen ersten oder wiederholenden Überblick über das deutsche Handelsrecht zu erhalten. Der Kurs erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann er den Besuch einer universitären Vorlesung bzw. die ausführliche Lektüre eines Fachbuches ersetzen.