Mit diesem Crashkurs bekommst Du in nur 3 Stunden einen schnellen und zugleich fundierten Überblick über die Grundzüge des Allgemeinen Teils des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unter examensrelevanten Gesichtspunkten. Außerdem bekommst Du ein kursbegleitendes Skript (15 Seiten) mit weiteren Informationen zum Download im PDF-Format und Du kannst Dein erlerntes Wissen im Abschlussquiz unter Beweis stellen.
Lass uns keine Zeit verlieren und direkt loslegen!
Wir besprechen gemeinsam alles, was Du zum BGB AT wissen musst:
A. Willenserklärungen, §§ 130 ff. BGB
Objektiver Tatbestand (Handlungs-, Rechtsbindungs-, Geschäftswille)
Subjektiver Tatbestand (Handlungs-, Erklärungswille)
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
B. Vertragsschluss
Rechtliche Definition (Angebot und Annahme)
Problemfälle ("invitatio ad offerendum", Scheingeschäfte, ebay, offener und versteckter Dissens, Auslegung)
C. Anfechtung, §§ 119 ff. BGB
Inhalts-, Erklärungs- und Eigenschaftsirrtum, §119
Falsche Botenübermittlungen, §120
Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung, §123
Anfechtungsfristen, Anfechtungserklärung, Rechtsfolgen
D. Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB
Geschäftsunfähigkeit, §104 (partielle und relative Geschäftsunfähigkeit)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, §§106 ff.
E. Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB
F. Formvorschriften, §§ 125 ff. BGB
Sinn und Zweck
Text-, Schrift-, elektronische Form, öffentliche Beglaubigung, notarielle Beurkundung
G. Schutzvorschriften, §§134, 138, 242 BGB
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, §134 BGB
Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 BGB
Verstoß gegen Treu und Glauben, §242 BGB
H. Bedingung und Befristung, §§ 158 ff. BGB
I. Verjährung, §§ 195 ff. BGB
Verjährungsfristen, §195 ff. BGB
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung, §§203 ff. BGB
Bitte beachte: der Kurs wurde speziell für angehende Juristinnen und Juristen zur Vorbereitung auf das 1. bzw. 2. Staatsexamen in Deutschland konzipiert, um einen schnellen ersten oder wiederholenden Überblick über den Allgemeinen Teil des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unter examensrelevanten Gesichtspunkten zu erhalten. Der Kurs erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann er den Besuch einer universitären Vorlesung bzw. die ausführliche Lektüre eines Fachbuches ersetzen.